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Gewerbemietrecht | Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung (BGH)
Der BGH hat über die Frage
entschieden, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer
behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der COVID-19-Pandemie zur
vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet ist. Ob dem Mieter ein Festhalten
an dem unveränderten Vertrag unzumutbar ist, bedarf einer umfassenden Abwägung,
bei der sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind ().
Sachverhalt und Prozessverlauf: Die Beklagte hat von der Klägerin Räumlichkeiten zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts gemietet. Aufgrund der Corona-Pandemie erließ das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 18. und am Allgemeinverfügungen, aufgrund derer die Beklagte ihr...