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BFH 01.09.2021 VI R 21/19, BBK 3/2022 S. 111

Steuerrecht | Alt- und Neuzusagen bei der betrieblichen Altersversorgung

Ein Arbeitgeber kann gegenüber seinem Arbeitnehmer sowohl eine sog. Altzusage vor dem als auch eine sog. Neuzusage nach dem zur betrieblichen Altersversorgung erteilen.

Um zwei verschiedene Zusagen, nämlich Alt- und Neuzusage, handelt es sich, wenn jeweils selbständige Versorgungserklärungen erteilt worden sind. In diesem Fall gilt für S. 112die Altzusage, die vor dem erteilt worden ist, die Pauschalierungsmöglichkeit nach § 40b EStG a. F., nicht aber die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG. Für die Neuzusage, die nach dem erteilt wurde, ist hingegen § 3 Nr. 63 EStG anwendbar, während die Pauschalbesteuerungsmöglichkeit nach § 40b EStG a. F. entfallen ist (§ 52 Abs. 40 EStG).

Liegt hingegen eine einheitliche Versorgungszusage vor, die vor dem erteilt worden ist, ste...