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GUV | Wegeunfall anlässlich der Wartung eines „JobRads“
Ein Beschäftigter ist unfallversichert, wenn er ein Fahrrad, das sein Arbeitgeber für ihn im „JobRad-Modell“ geleast hat, außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung und mit bestimmten Vorgaben des Arbeitgebers zu einer alljährlichen Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringt.
Beim „JobRad-Modell“ least der Arbeitgeber Fahrräder und überlässt sie im Rahmen einer Barlohnumwandlung seinen Beschäftigten zur privaten Nutzung einschließlich des Arbeitswegs. Dabei überträgt er – wie im entschiedenen Fall – seine eigenen Verpflichtungen gegenüber dem Leasinggeber, z. B. die Pflicht zur regelmäßigen Wartung, auf die Beschäftigten. Eine Beschäftigte, der ein JobRad zur Nutzung überlassen war, verunglückt...