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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 3/18

Der Kläger begehrt die gerichtliche Feststellung, dass die Nichtberücksichtigung seines Vorschlags für die Wahl als Mitglied des Hauptausschusses der beklagten Vertreterversammlung am 17. Dezember 2016 rechtswidrig gewesen ist. Hierbei ist zwischen den Beteiligten insbesondere umstritten, ob das Vorschlagsrecht für einen Sitz im Hauptausschuss den innerhalb der Beklagten gebildeten Fraktionen vorbehalten ist oder auch Eigenbewerbungen von nicht fraktionsangehörigen Mitgliedern der Beklagten zulässig sind.

Fundstelle(n):
UAAAI-01443

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