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BBK Nr. 2 vom Seite 59

Buchungen beim unechten Mietkauf

Dr. Johannes Riepolt

[i]Cremer, Mietkauf, unechter, Kontierungslexikon NWB FAAAG-77255 Das Finanzierungsangebot von Kreditinstituten an Unternehmen ist sehr vielfältig ausgestaltet. Neben klassischen Annuitäten-, Tilgungs- oder Endfälligkeitsdarlehen werden zunehmend Leasingverträge unterschiedlicher Ausgestaltung oder auch Mietkaufverträge abgeschlossen. Bei mittelständischen Unternehmen finden dabei auch standardisierte Mietkaufverträge Anwendung, bei denen – rechtlich – zunächst ein Mietvertrag besteht, an dessen Laufzeitende dann ein Erwerb des betreffenden Wirtschaftsguts erfolgt. Wirtschaftlich, steuerlich und bilanziell ist dies wie ein Kauf zu behandeln, das Wirtschaftsgut ist dem Mietkäufer zuzurechnen. In diesem Buchführungs-Seminar wird die Buchung eines sog. unechten Mietkaufs anhand üblicher Vertragskonditionen im SKR 04 dargestellt.

I. Wesen des Mietkaufs

Ein Mietkauf [i]Kombination von Miet- und Kaufvertragbeinhaltet zivilrechtlich die Elemente eines Mietvertrags (§§ 535 ff. BGB) und eines Kaufvertrags (§§ 433 ff. BGB); aus zeitlicher Sicht erfolgt zunächst eine Miete, daran anschließend der Kauf des zugrunde liegenden Wirtschaftsguts. Generell werden im Rahmen des Mietkaufs zwei Typen unterschieden, wobei zur Unterscheidung auf das Gesamtbild der Verhältnisse und insbesondere auf die jeweilige Absicht der Vertragsparteien abzustellen ist (subjektives Kriterium). Hinsichtlich der Zurechnung des Wirtschaftsguts ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise vorzunehmen (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB; § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO).

  • Ist von den Vertragsparteien der Erwerb bzw. die Veräußerung des Wirtschaftsguts beabsichtigt, der vereinbarte Mietzins der Höhe nach im Verhältnis zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts unangemessen hoch und erfolgt insbesondere ein standardisierter Eigentumsübergang des Wirtschaftsguts, liegt ein sog. unechter Mietkauf – auch verdeckter Ratenkauf – vor. Die Zurechnung des Wirtschaftsguts erfolgt von Beginn an beim Mietkäufer, die Bilanzierung im Ergebnis wie bei einem kreditfinanzierten Kauf. S. 60

  • Ist [i]Cremer, Mietkauf, echter, Kontierungslexikon NWB AAAAG-58897 hingegen von den Vertragsparteien ein Mietverhältnis beabsichtigt, der vereinbarte Mietzins der Höhe nach angemessen in Bezug auf die Anschaffungskosten und besteht lediglich eine Kaufoption für den Mieter, bei deren Ausübung eine Anrechnung der Mieten auf den Kaufpreis erfolgt, liegt ein sog. echter Mietkauf vor. Die Zurechnung des Wirtschaftsguts erfolgt nach den rechtlichen Kriterien.

II. Bilanzierung und Besteuerung beim unechten Mietkauf

Beim [i]Kreditsumme als Verbindlichkeitsog. unechten Mietkauf ist das Wirtschaftsgut von Beginn an beim Mietkäufer zu bilanzieren. Die Bilanzierung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen, so dass die Aktivierung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgt und planmäßige sowie ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen sind. In Höhe des finanzierten Betrags hat der Mietkäufer eine Verbindlichkeit zu passivieren.

Die [i]Raten mit Zins- und Tilgungsanteilsich aus dem Mietkaufvertrag ergebenden Raten sind wie Kaufpreisraten zu behandeln, d. h. in einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil zu zerlegen. Die Zinsanteile werden wie Kreditzinsen behandelt, so dass im Rahmen der Gewerbesteuer insbesondere nicht die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG erfolgt (Miet- oder Pachtzinsen), sondern die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG (Entgelt für Schulden) vorzunehmen ist.

Auch [i]Umsatzsteuerliche Lieferungbezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung ist der unechte Mietkauf abweichend gegenüber einem echten Mietkauf bzw. einer Miete zu behandeln. Da das Vertragsverhältnis im Wesentlichen wie ein Kauf beurteilt wird, liegt aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht bereits mit Vertragsbeginn eine Lieferung des Mietverkäufers (i. d. R. Kreditinstitut) an den Mietkäufer vor.

III. Ausgangssachverhalt

Die bilanzierende [i]Mietkauf einer ProduktionsmaschineA-GmbH finanziert eine neue Produktionsmaschine (Netto-Anschaffungskosten: 380.000 €, Nutzungsdauer zehn Jahre) durch einen standardisierten Mietkaufvertrag ihrer Hausbank (Kreditinstitut). Der A-GmbH werden von der Hausbank folgende Dokumente übermittelt: