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Steuern mobil Nr. 1 vom 01.01.2022

Steuerfreiheit von physiotherapeutischen Leistungen ohne ärztliche Verordnung möglich

Physiotherapeutische Leistungen, die an sog. Selbstzahler erbracht werden, sind nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf dann umsatzsteuerfrei, wenn der Therapiezweck vor der Behandlung oder bei chronischen Erkrankungen spätestens nach Ablauf eines Jahres per ärztlicher Verordnung nachgewiesen wird. Optionale Leistungen von Physiotherapeuten ohne einen nachweislich therapeutischen Zweck führen zu umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen.

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Wir bleiben noch bei der Umsatzsteuer. Selbständige Krankengymnasten sollten ein rechtskräftiges Urteil des FG Düsseldorf kennen. Danach sind physiotherapeutische Leistungen, die an sog. Selbstzahler erbracht werden, nur dann umsatzsteuerfrei, wenn der Therapiezweck vor der Behandlung oder bei chronischen Erkrankungen spätestens nach Ablauf eines Jahres per ärztlicher Verordnung nachgewiesen wird.

Das Fehlen einer ärztlichen Verordnung vor der zu beurteilenden Leistung – z. B. im Bereich des Rehasports – führt also bei Anschlussbehandlungen nicht zwingend zur Steuerpflicht. Allerdings muss der Erbringer der Leistung nachweisen, dass die medizinischen Feststellungen von dem dazu qualifizierten Fachpersonal in den