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Corona | Beantragung der Überbrückungshilfe IV (BMF)
Seit dem kann die Überbrückungshilfe IV (Förderzeitraum Januar bis März 2022) durch prüfende Dritte beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am . Hierauf macht das BMF aufmerksam.
Hintergrund: Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Die Programmbedingungen sind weitgehend deckungsgleich mit denen der Überbrückungshilfe III Plus, welches bis zum galt.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Antragsbearbeitung im Einzelfall einschließlich der Entsch...