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Investmentsteuergesetz | Basiszins zum (BMF)
Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2022 gem. § 18 InvStG erforderlich ist (/19/10038 :005).
Hintergrund: Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag u.a. die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2022 gilt gem. § 18 Absatz 3 InvStG beim Anleger am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres - also am - als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2022 ist unter Anwendung des Basiszinses vom zu ermitteln.
Der Basiszins ist gem. § 18 Abs. 4 InvStG aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils ...