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USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 15

Ermäßigter Steuersatz digitaler Medien & Co.

Thomas Rennar

Die dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Neuregelung des § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG n. F. wurde bereits mittels JStG 2019 umgesetzt (vgl. hierzu bereits Rennar, USt direkt digital 2/2020 S. 14). Daher war es unumgänglich, dass sich die Finanzverwaltung mit etwaigen Einzelfragen zur Rechtsnorm im UStAE auseinandersetzt, was nun mit geschieht.

I. Hintergrund

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen durch die Neuregelung des § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG n. F. mittels JStG 2019 die Überlassung der in Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a bis e und Nr. 50 UStG bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form, unabhängig davon, ob das Erzeugnis auch auf einem physischen Träger angeboten wird, mit Ausnahme der Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sowie Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken, einschließlich Reisewerbung, dienen. Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zug...