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Erbschaftsteuer | Besteuerung eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses (BFH)
Der Vermächtnisnehmer eines beim
Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses erwirbt erbschaftsteuerrechtlich
vom Beschwerten. Fällt der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des
Vermächtnisses weg, erwirbt der zweitberufene Vermächtnisnehmer ebenfalls vom
Beschwerten und nicht vom erstberufenen Vermächtnisnehmer
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der 1957 verstorbene Erblasser war Eigentümer eines Hausgrundstücks. In einem notariell beurkundeten Testament hatte er seine Ehefrau zur Alleinerbin bestimmt und das Grundstück seinem Neffen vermacht. Das Vermächtnis sollte zwar mit dem Tod des Erblassers anfallen, Übergabe und Übereignung des Grundstücks konnte der Vermächtnisnehmer jedoch erst nach dem Tod der Ehefr...