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IWB Nr. 1 vom Seite 34

Kooperation statt Konfrontation – ein Beispiel aus Polen für verbesserte Beziehungen im Sinne der OECD

Das horizontale Überwachungsprogramm

Prof. Dr. Adrian Cloer, Dr. Andrzej Palys und Steffen Postler

Polen führte zum die horizontale Überwachung für Großunternehmen ein. Bereits der Begriff des Kooperationsvertrags (Art. 20s polAO) weist die Richtung: Das Verhältnis zwischen Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen soll sich verbessern und die Unternehmen sollen in die Pflicht genommen werden. Dieser Ansatz entspringt der Idee der guten Regierungsführung und spiegelt die OECD-Ideen einer verbesserten Beziehung (enhanced relationship) wider, insbesondere zu stärker in die Pflicht zu nehmenden großen Unternehmen. Diesen im Bericht von 2008 beschriebenen Ansatz entwickelte die OECD 2013 zur Idee der kooperativen Befolgung (cooperative compliance) weiter. Polen verfügt nun über ein Instrument, das auch aus anderen Staaten bekannt ist – etwa aus den Niederlanden (seit 2005) und aus Österreich (seit 2019).

Kernaussagen
  • Polen führte zum die horizontale Überwachung als antragsbezogene besondere Kooperationsform ein.

  • Die Teilnahme steht Großunternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen über 50 Mio. € offen.

  • Der sog. Kooperationsvertrag setzt die vollumfängliche Zusammenarbeit des Unternehmens mit der Finanzverwaltung voraus.