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Doppelt tätige Geschäftsführer in Mutter- und Tochtergesellschaft
Darstellung am Beispiel Deutschland-Schweiz
Der oft unentgeltlich in der deutschen Tochtergesellschaft tätige Geschäftsführer kann Lohnsteuereinbehaltungspflichten der Tochter auslösen, weswegen das Zusammenspiel von nationalem Steuerecht und DBA zu beachten ist, gerade angesichts eines jüngeren Urteils des Thüringer FG.
Die Vergütungen eines doppelt tätigen Geschäftsführers unterliegen in Deutschland dem Lohnsteuerabzug, wenn der Geschäftsführer mindestens beschränkt steuerpflichtig ist, Deutschland das Besteuerungsrecht für die Vergütungen hat und die deutsche Tochtergesellschaft rechtliche oder wirtschaftliche Arbeitgeberin ist.
Bisher wurde die deutsche Tochtergesellschaft oft nicht als wirtschaftliche Arbeitgeberin angesehen, da sie zwar die Kosten der Entlohnung und das Risiko für die Arbeitsergebnisse übernimmt, der Geschäftsführer jedoch nicht als in die Organisation der Tochtergesellschaft eingebunden und nicht als ihr gegenüber weisungsgebunden angesehen wurde.
Nach dem Urteil des , NWB VAAAH-31991) gilt das Erfordernis der Weisungsgebundenheit für Geschäftsführer nicht – er stehe ohnehin an der Spitze der Hierarchie und sei daher in die Unternehmenshierarchie eingebunden –, was häufiger zur Annahme eines wirtschaftlichen Arbeitgebers und somit zur Lohnsteuerabzugsverpflichtung in Deutschland führen kann.