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Versicherungsverträge | Finalisierung der Änderung an IFRS 17 zu Übergangsinformationen
Nach dem endorsement von IFRS 17 (nebst Änderung) am wurden die begrenzten Änderungsvorschläge an den Übergangsvorschriften bei der erstmaligen gemeinsamen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 am vom IASB finalisiert. Wendet ein (Versicherungs-)Unternehmen in der ersten Berichtsperiode – ab – IFRS 17 und zeitgleich IFRS 9 erstmals an, können Unstimmigkeiten ( mismatches) bei der Darstellung der Vorjahresvergleichszahlen entstehen, da diese nach IFRS 17 vollständig, nach IFRS 9 aber nur teilweise angepasst werden müssen/können. Als Lösung ist eine Erweiterung der Transition-Regelungen vorgesehen (neue IFRS 17.C28A-C28E). Danach soll es – wahlrechtsweise – erlaubt sein, finanzielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit nach IFRS 17 qualifizierenden (Versicherungs-)Verträgen stehen, in den Vorjahreswerten so darzustelle...