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Spielhallenerlaubnis | Steuerliche Verfehlungen des Betreibers
Es ist eine Frage der Würdigung der Einzelfallumstände, ob längere Zeit zurückliegende Taten, die zu einer Verurteilung geführt haben, die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen können. Einem ordnungsgemäßen Verhalten während der Bewährungszeit und während des andauernden ordnungsrechtlichen Verwaltungsverfahrens kommt für die Frage der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden regelmäßig nur eine geringe Aussagekraft zu.
Ein Spielhallenbetreiber wurde 2020 wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen in 59 Fällen und Steuerhinterziehung in 21 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er hatte die Aufzeichnungen über die aus den Geldspielgeräten erzielten Einnahmen [i]Arens, NWB 47/2020 S. 3493und damit die Besteuerungsgrundla...