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StuB 1/2022 S. 43

Umsatzsteuer | Verlängerung umsatzsteuerlicher Billigkeitsmaßnahmen

Das BMF hat diverse befristete umsatzsteuerliche Billigkeitsregelungen bis zum verlängert (, NWB GAAAH-97127).

Im Einzelnen geht es um die folgenden Billigkeitsregelungen:

  • Unentgeltliche Wertabgaben hinsichtlich medizinischem Material oder Personal,

  • Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Arbeitnehmern,

  • Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung.