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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerbefreiung von im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychotherapeuten erbrachten Behandlungsleistungen
(1) Die im Rahmen der praktischen Ausbildung von psychologischen Psychotherapeuten gegenüber Krankenkassen erbrachten Behandlungsleistungen dienen nicht unmittelbar i. S. von § 3 Nr. 13 GewStG 2002 i. V. mit § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem Schul- und Bildungszweck der Ausbildung der angehenden Therapeuten. (2) Entsprechendes gilt für § 3 Nr. 13 GewStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (JStG 2019, BGBl 2019 I S. 2451; Bezug: § 3 Nr. 13 GewStG 2002; § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG i. d. F. vom ; § 3 Nr. 13 GewStG n. F.; § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL; § 4 PsychTh-APrV).
Nach § 3 Nr. 13 GewStG in der in den Streitjahren 2010 bis 2014 gültigen Fassung sind private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen von der Gewerbesteuer befreit, soweit ihre Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Nach ...