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Umsatzsteuerliche Auswirkungen von Impfleistungen
Der Gesetzgeber hat bei der Pandemiebekämpfung die steuerlichen Auswirkungen von Fördermaßnahmen oft nicht sofort im Blick, sodass hier häufig entweder von der Regierungsbank oder durch die Finanzverwaltung nachjustiert werden muss. Dies betraf in der Vergangenheit bereits die Umsatzsteuerpflicht von Testzentren (vgl. Schlegel/Joost, NWB 14/2021 S. 978; BMF, FAQ „Corona“ (Steuern), Tz. XI, 21, Stand: ), die Grippeschutzimpfungen durch Apotheken ( BStBl 2021 I S. 380) oder auch die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes oder eines Nullsatzes von Impfstoffen und Diagnostika (Richtlinie (EU) 2020/2020 v. , ABl EU 2020 Nr. L 419 S. 1). Damit die nun mögliche Durchführung von (Booster-)Impfungen durch Zahnärzte, Apotheken und Tierärzte nicht zu unerwünschten steuerlichen Nebenwirkungen führt, sollte der steuerliche Berater auf die Folgen der Ausweitung des Dienstleistungsportfolios dieser Berufsstände hinweisen.
Impfpräventationsstärkungsgesetz
Bundestag und Bundesrat haben am dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID...