Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
Erste Statistiken zu Kontrollen und verhängten Sanktionen seit 2020
Auch in Zeiten der Pandemie bleibt Deutschland weiter an hervorragender Position bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich. Die Tendenz, dass französische Behörden bei der Überprüfung der Entsendung dazu neigen, immer strengere Kontrollen bei entsandten Arbeitnehmern durchzuführen, ist bekannt. Festzustellen ist aber auch, dass vor dem Hintergrund der Pandemie das Risiko von Inspektionen in Frankreich aufgrund der Grenzkontrollen erheblich gestiegen ist. Der vorliegende Aufsatz gibt einen Einblick in die am häufigsten praktizierten Kontrollen und zu den verhängten Verwaltungssanktionen, wie sie insbesondere im Jahr 2020 von der französischen Arbeitsinspektion (DREETS) durchgeführt wurden (s. unten I). Außerdem wird anhand beispielhafter Rechtsprechung der Strafkammer des französischen Kassationsgerichtshofs zur sog. A1-Bescheinigung dargestellt, dass dessen wirksame Ausstellung in anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten bzw. in der Schweiz eine Verurteilung wegen Schwarzarbeit nicht generell verhindern kann (s. unten II).
Während der COVID-19-Pandemie hat sich die Kontrolldichte bei Entsendungen nach Frankreich verschärft.
In den meisten Fällen werden Geldbußen verhängt, deren Anfechtung vor dem französischen Verwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung hat.
Auch das Vorliegen einer wirksamen A1-Bescheinigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat schließt eine strafrechtliche Verurteilung wegen Schwarzarbeit in Frankreich nicht generell aus.