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NWB Nr. 52 vom

Fachberater & Co. – Zusatzqualifikationen und ihre Bewerbung

Tim Günther und Lars Grupe

Eine zusätzliche Qualifikation des Steuerberaters, insbesondere die eines Fachberaters, ist als besonderes Merkmal, durch das sich der Berater aus der großen Berufsgruppe hervorheben kann, für die Mandantenakquise attraktiv, das Führen des Fachberatertitels für die Werbung am Dienstleistungsmarkt sehr interessant. Neben Berufsfragen unterliegt das Führen von Fachberatertiteln aber den zu beachtenden Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Fachqualifikation des Steuerberaters

[i]Entwicklung kommt nur langsam in GangDie Entwicklung zum Führen weiterer beruflicher Bezeichnungen für Steuerberater kommt nur langsam in Gang. Das verwundert durchaus, denn der Gesetzgeber der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer hatte bereits im Jahr 1984 die Möglichkeit eingeräumt, die Voraussetzungen des Führens von Bezeichnungen, die auf besondere Kenntnis bestimmter Steuerrechtsgebiete hinweisen, festzulegen. Aber erst seit einigen Jahren können Fachberaterbezeichnungen erworben und getragen werden. Aktuell gibt es zwei Fachberatertitel, den „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ und den „Fachberater für Zölle und Verbrauchs...