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NWB Nr. 52 vom Seite 3884

Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022

Ein Gesetz für die Land- und Forstwirtschaft und sechs Gesetze für das Grundvermögen

Reinhard Stöckel

[i]Geißler, Grundsteuer, infoCenter, NWB MAAAB-40737 Das BVerfG lässt dem Gesetzgeber bis zum Zeit für die Umsetzung der Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den . Er fordert zudem, dass die in seinem Beschluss vorgetragenen Kritikpunkte an der bisherigen Einheitsbewertung in ausreichendem Maß Berücksichtigung finden. Allein die Tatsache, dass Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen zum Grundvermögen und Baden-Württemberg zum gesamten Grundbesitz eigene, vom „Bundes-Bewertungsgesetz“ abweichende Regelungen getroffen haben, lässt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen aufkommen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Umsetzung des BVerfG-Beschlusses

[i]Aus Einheitswerten werden GrundsteuerwerteDer Gesetzgeber hat innerhalb der vom BVerfG gesetzten Frist die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer neu geregelt (BGBl 2019 I S. 1794). Elf Länder werden auf der Grundlage dieser Regelungen eine Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den mit steuerlicher Wirksamkeit auf den durchführen. [i]Öffnungsklausel: landesrechtliche RegelungenDie Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen werden von der neugeschaffenen und im Grundgesetz verankerten Öffnungsklausel Gebrauch machen und die Grundsteuer für Grund...