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NWB Nr. 51 vom Seite 3790

Keine Zugangsvermutung eines Steuerbescheids in Rheinland-Pfalz?!

Ulrich Germer

Die Fiktion des § 122 Abs. 2 AO, dass ein Bescheid drei Tage nach Aufgabe zur Post dem Empfänger/Steuerpflichtigen als zugegangen gilt, greift für das Bundesland Rheinland-Pfalz nicht mehr.

Darlegung des sog. elektronisch-maschinellen Verfahrens ...

[i]Germer, NWB 12/2021 S. 824Wie bereits in NWB 12/2021 S. 824 berichtet, hatte ein Steuerpflichtiger vor dem FG Rheinland-Pfalz seine Klage gegen den Einkommensteuerbescheid für 2011 verloren mit der Begründung, der Einspruch sei zu spät eingelegt worden. Noch in dem Verfahren vor dem Finanzgericht und auch der mündlichen Verhandlung hatte das Finanzamt dazu vorgetragen, dass das Postaufgabedatum und das Bescheiddatum in „aller Regel“ übereinstimmen. Die einzige Begründung dafür war, dass das Finanzamt das sog. elektronisch-maschinelle Verfahren anwende. Zur Definition, um was es sich dabei eigentlich handelt und welche Grundsätze in diesem Zusammenhang vom Finanzamt zu beachten sind, findet man weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung irgendetwas; auch auf der Homepage des Finanzamts gibt es hierzu keinerlei Hinweise.

Das Finanzgericht war dem Vortrag des Finanzamts gefolgt und hatte die Klage abgewiesen. Auf die Nichtzu...