Willkommen im Jahr 2022
Willkommen im neuen Jahr! Ich hoffe, Sie konnten die Feiertage friedlich und entspannt mit Ihren Liebsten verbringen, den Alltag etwas abschütteln und sind gut ins neue Jahr gestartet.
Mal eine persönliche Frage: Haben Sie eigentlich gute Vorsätze für das neue Jahr gefasst? Jahrelang habe ich mich dieser Tradition verwehrt, ich fand, das war „ein alter Zopf“. Allerdings habe ich vor einiger Zeit wieder damit begonnen. Denn wie heißt es noch gleich: „Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“. Warum also sollte das nicht auch für den Jahresanfang gelten? Zumindest wäre es schön, wenn dem so wäre.
Aber genug von guten Vorsätzen, denn schließlich kommt es darauf an, dass man diese auch umsetzt. Also lassen Sie uns tatkräftig in den fachlichen Teil dieses Editorials einsteigen:
Viele (Familien-)Unternehmer sehen sich früher oder später mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihr Unternehmen altersbedingt aus der Hand zu geben. Angestrebt wird meist die Übergabe des Unternehmens in die nächste Generation. Die Gestaltung der (betrieblichen) Vermögensnachfolge ist nicht nur emotional eine bedeutende Entscheidung, sondern wirft auch aus rechtlicher Sicht viele komplexe Fragestellungen auf. Mit der Nachfolge in Personengesellschaftsanteile greifen Dr. Astrid Eiling und Tobias Schütz ab der Seite 6 einen aus praktischer Sicht wichtigen Punkt bei der Unternehmensnachfolge gerade im deutschen Mittelstand, der wegen der besonderen Flexibilität bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen häufig in der Form von Personengesellschaften organisiert ist, auf. Dieser Teil der zweiteiligen Beitragsreihe behandelt die entgeltliche Nachfolge und geht den damit verknüpften steuer- und zivilrechtlichen Fragen nach. Im ersten Teil in NWB-EV 12/2021 S. 398 stand bereits die unentgeltliche Nachfolge von Anteilen an Personengesellschaften im Fokus.
Prof. Dr. Alois Th. Nacke behandelt in zwei Teilen ab der Seite 16 die wichtigsten Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und zur Spekulationsbesteuerung. Darüber hinaus wird im zweiten Teil in NWB-EV 2/2022 wegen der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG n. F. auf ein neues BMF-Schreiben hingewiesen. Es wird ebenfalls auf eine Ergänzung zum BMF-Anwendungsschreiben zu § 7b EStG n. F. eingegangen. Von besonderer Bedeutung ist auch die Überarbeitung der „Arbeitshilfe“ des BMF zur Kaufpreisaufteilung hinsichtlich der Kosten, die auf das Grundstück bzw. die auf das Gebäude entfallen.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB-EV 1/2022 Seite 1
NWB UAAAI-00471