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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 05 | Grunderwerbsteuer: Nichtaufgriffsgrenze bei Baulandumlegung durch Fondsstandortgesetz präzisiert

Die mit dem JStG 2020 geschaffene Nichtaufgriffsgrenze bei der GrESt i. H. von 20 % bei Baulandumlegung hat sich als zu ungenau erwiesen und ist durch das Fondsstandortgesetz klarstellend um präzisierende Aussagen ergänzt worden. So soll die rechtssichere Anwendung ermöglicht werden. Die Obersten Finanzbehörden der Länder haben dies zum Anlass genommen, ihre Verwaltungsanweisung aus 2020 auf den neuesten Stand zu bringen.

Die Obersten Finanzbehörden der Länder haben sich in gleich lautenden Erlassen zur Grunderwerbsteuer bei der Umlegung von Bauland geäußert. Das gibt uns Gelegenheit, kurz auf die neue Rechtslage hinzuweisen.

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Grunderwerbsteuerbefreiung für die Zuteilung eines Grundstücks im Flurbereinigungsverfahren und in den Verfahren der Baulandumlegung angepasst. Dabei wurde eine Nichtaufgriffsgrenze i. H. von 20 % eingefügt. Für die sog. unwesentliche Mehrzuteilung. Das bedeutet: Übersteigt der Wert des zugeteilten Grundstücks den Wert des eingebrachten Grundstücks um höchstens 20 %, ist die Zuteilung insgesamt steuerfrei. Erfolgt dagegen eine Zuteilung, die den Sollanspruch um mehr als 20 % übersteigt – also bei einer wesentlichen Mehr...