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NWB Nr. 49 vom Beilage Seite 1

Neue Einheitswerte - Die Rechtslage nach dem Erbschaftsteuer-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -

von Rechtsanwalt Professor Dr. Günther Felix, Köln

Was ist in 1995 noch zu tun?

S. 3

I. Ausgangslage Ende November 1995: Unzumutbare unbestimmte Schenkungsteuerlast in 1996

1

Die Frage lautet: ”Was ist zu tun, um SchenkSt und ErbSt zu sparen?”

Unterfrage Nr. 1: ”Soll zur Übertragung von Immobilien noch in 1995 geraten werden?”

Unterfrage Nr. 2: ”Welche Beratungs-Richtlinien gelten für Übertragungs-Empfehlungen?”

Allgemeine Antwort von P. Kirchhof, Focus 1995 Heft 34 S. 173: Vor übereilten Schenkungen wird gewarnt. Gleichwohl und gerade deshalb denken wir in diesem Beitrag nach, und zwar sehr differenziert und vertiefend.

Anm.: Vgl. Goetze, Stbg. 1995 S. 455: ”Beim Besitz von mehreren Immobilien oder beim Zusammentreffen von Immobilienbesitz mit Betriebsvermögen oder (mit) Kapitalvermögen lassen die vielen Unwägbarkeiten keine generelle Beratungsempfehlung zu.” Die Belastung in 1995 sei bekannt, die in 1996 dagegen nicht. Unklarheit Nr. 1: Höhe der ab anzuhebenden Freibeträge für die ErbSt? Unklarheit Nr. 2: Wertansatz von Immobilien in 1996? Unklarheit Nr. 3 (?): Freistellung des eigengenutzten Einfamilienhauses? Freibeträge für Immobilien? - Halaczinsky, NWB F. 10 S. 693, 694, sieht abstrakte Vorteile, wenn Übertragungen noch in 1995 erfolge...