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Der Vertrag über die Gründung einer Europäischen Union
I. Einleitung
Auf seiner Tagung vom 9. und in Maastricht hat der Europäische Rat die Gründung einer Europäischen Union beschlossen. Damit liegen die Ergebnisse der Regierungskonferenzen über die Politische Union und die Wirtschafts- und Währungsunion 1) vor. Sie schließen einen Prozeß ab, der mit dem Entwurf des Parlaments über einen Vertrag zur Gründung einer Europäischen Union 2) von 1984 3), über die Einheitliche Europäische Akte von 1986 und das Binnenmarktprogramm der EG-Kommission die auf wirtschaftliche Integration beschränkte Zusammenführung Europas um die politische Dimension erweitert hat, die ursprünglich am Anfang einer Union der „Vereinigten Staaten von Europa„ 4) stand. 5) Die Unterzeichnung der Verträge ist am erfolgt, ihre Ratifikation soll im Verlauf des Jahres 1992 erfolgen. Der Vertrag wird am in Kraft treten, wenn er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist (Art. R). Wie die Beschlüsse von Maastricht zu werten sind, wird sich sicher erst nach der Anwendung der Bestimmungen durch die Praxis bewerten
lassen.„ 6)
II. Die Grundsätze
1. „Europäische Union„
Die Maastrichter Beschlüsse zur Politischen Union und Wirtschafts- und Währungsunion enth...