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Kaufrecht: EU-Richtline für Verbraucher erfordert Umstellungen in Betrieben
Zum tritt die europäische Warenkaufrichtlinie in Kraft. Damit sollen die Verbraucherrechte gestärkt werden. Aber auch Unternehmen sind betroffen, weil sie die Änderungen kennen und umsetzen müssen.
Bisher ist es so, dass Händler zwei Jahre für Mängel bei einer gekauften Sache haften müssen. In den ersten sechs Monaten gilt sogar der Beweislastvorteil, d. h., der Verkäufer muss im Streitfall belegen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Kann er das nicht, muss er Nacherfüllen, z. B. ein neues Gerät liefern oder es reparieren.
Im neuen Gesetz, das ab Januar 2022 gilt, ist die Beweislastumkehr auf zwölf Monate verlängert worden. Ab 2022 haben Verbraucher zudem einen weiteren Vorteil: Bisher gilt, dass die Verkäuferrechte nach zwei Jahren verjähren. Tritt ...