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BBK Nr. 1 vom

Sozialversicherungswerte 2022: Meldepflichten der Lohnbuchhaltung

Jörg Romanowski

Die Sozialversicherungs-Rechenwerte und Sachbezugswerte für 2022 stehen fest. Für die Mitarbeiter in den Lohn-, Personal- und Steuerbüros leiten sich daraus wieder einige (Jahreswechsel)-Aufgaben ab, insbesondere im Zusammenhang mit der Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Insbesondere bei erstmaligem Überschreiten der JAEG im Laufe des Jahres 2021 müssen Lohnabrechner sorgfältig prüfen und vorgehen. Dies ist insbesondere für diejenigen Mitarbeiter wichtig, deren Ziel der Wechsel in die private Krankenversicherung ist.

Wollen Mitarbeiter weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, wäre ein fehlendes Ummelden auf die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung zum auch in einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung kein großes Problem.

Im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung würde das fehlende Ummelden nur zukunftsgerichtet geändert werden. Beitragsrechtliche Konsequenzen hätte dies jedoch nicht, da eben nur die Pflichtmitgliedschaft auf eine freiwillige Mitgliedschaft (bei der gleichen Krankenkasse) umgebucht werden müsste.