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NWB AKTUELLES 6/2001
Wettbewerbsvorteil Vorsteuer-Vergütungsverfahren am Beispiel Großbritanniens
Vielen Unternehmen ist nicht bekannt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Umsatzsteuer aufgrund der 8. EG-Richtlinie zurückgefordert werden kann. Dieses Verfahren ist neben anderen Ländern auch in Großbritannien möglich und bedeutet für die betroffenen Unternehmen eine direkte Kosteneinsparung und einen nicht unbedeutenden Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in Großbritannien
keinen Sitz, Geschäftsleitung, Zweigniederlassung, Betriebsstätte hat und
keine der britischen Umsatzsteuer unterliegenden Umsätze getätigt wurden.
Weiterhin muss der Nachweis der Unternehmereigenschaft anhand einer Bescheinigung des örtlichen deutschen Finanzamts, welche nicht älter als ein Jahr alt sein darf, gegenüber der britischen Finanzbehörde erbracht werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann die Rückvergütung der gezahlten britischen Umsatzsteuer (VAT), in der Regel 17,5 v. H., im besonderen Vorsteuer-Vergütungsverfahren beantragt werden.
Hierfür müssen bei der britischen Steue...