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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 07 | Kapitaleinkünfte: Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust

Von einem endgültigen Ausfall einer privaten Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigt hat. Es steht dann mit der erforderlichen Sicherheit fest, dass keine Zahlungen mehr erfolgen werden.

Für die Kapitalanleger unter Ihren Mandanten ist möglicherweise ein Urteil des Bundesfinanzhofs interessant – zu der Berücksichtigung des Ausfalls einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. – Dass eine private Darlehensforderung bei einem endgültigen Ausfall zu berücksichtigen ist, das ist ja mittlerweile klar. Aber wann ist ein solcher endgültiger Ausfall anzunehmen und ein Verlust realisiert? – Der VIII. Senat des BFH hat jetzt seine Rechtsprechung hierzu fortentwickelt.

Grundsätzlich reicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht aus. Im Regelfall ist der Abschluss des Verfahrens abzuwarten. Ausnahmsweise kann ein Verlust aber schon zu e...