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Arbeitsrecht | BRAK-Hinweise zur Corona-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert
Der Ausschuss Arbeitsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sein Informationsblatt zur Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aktualisiert (Stand Dezember 2021).
Hintergrund: Seit dem gilt die „3G-Regel“ am Arbeitsplatz und Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten bei Bürotätigkeiten wieder das Arbeiten im Homeoffice anbieten. Der BRAK-Ausschuss Arbeitsrecht hat seine Hinweise hierzu und zur verlängerten Corona-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurden zum unter anderem neue Regelungen für das betriebliche Arbeiten geschaf...