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FG Thüringen 10.02.2021 1 V 364/20, IWB 24/2021 S. 964

Thüringer FG | Absehen von der Besteuerung des Arbeitslohns für Bauwerkssanierungen nach dem Auslandstätigkeitserlass

(1) Der Auslandstätigkeitserlass begünstigt Arbeiten an Bauwerken aller Art. Die Begünstigung ist nicht auf industrielle Bauwerke beschränkt. (2) Von einer gewissen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Auslandstätigkeit ist typisierend auszugehen, wenn sie mindestens drei Monate ununterbrochen ausgeübt wurde.

Hinweis:

Der Antragsteller erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Deren Geschäftsgegenstand war u. a. das Restaurieren von Gebäuden und Denkmälern. Im Streitjahr war der Antragsteller nahezu ausschließlich für die GmbH in Kuba tätig, die dort damit beauftragt war, verschiedene sanierungsbedürftige Gebäude und Denkmäler zu restaurieren. Der Antragsteller wertete den Arbeitslohn in seiner Einkomm...