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Online-Nachricht - Mittwoch, 15.12.2021

Gewerbesteuer | Anteiliger Übergang eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf eine atypisch stille Gesellschaft (FG)

Der für eine GmbH festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust geht auf eine atypisch stille Gesellschaft über, soweit die GmbH an ihr beteiligt ist (,F; Revision anhängig, BFH-Az. IV R 25/21).

Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GmbH, die ein Bauunternehmen betreibt und als „Inhaberin des Handelsgewerbes mit zwei still beteiligten Gesellschaftern“ klagt. Durch die stille Beteiligung der beiden Gesellschafter am Handelsgewerbe der GmbH ist zum eine atypisch stille Gesellschaft entstanden. Für die GmbH war auf den ein vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a GewStG von knapp 500.000 € festgestellt worden.

Das Finanzamt lehnte es ab, diesen Gewerbeverlust auf die atypisch stille Gesellschaft zu übertragen. Lediglich ...

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