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OVG Saarland Beschluss v. - 1 A 260/20

Gesetze: GewO § 35 Abs. 1; GewO § 35 Abs. 6; GG Art. 12 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich; Entwicklungen, die in zeitlicher Hinsicht nach diesem Zeitpunkt liegen, müssen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung unberücksichtigt bleiben (st. Rspr.).

2. Zur Frage eines sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzepts.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2021 S. 3707
TAAAH-97033

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