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Corona | Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld verlängert (Bundesregierung)
Der Bundestag hat mit der
Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und
zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
(BT-Drucks.
20/188) in der vom Hauptausschuss geänderten Fassung
(BT-Drucks. 20/250) u.a. eine
Verlängerung der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Der Bundesrat
hat dem Gesetz bereits wenige Stunden später zugestimmt.
Hintergrund: Das erhöhte Kurzarbeitergeld sieht vor, dass ab dem vierten Bezugsmonat 70 % der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden, wenn der Entgeltausfall in Kurzarbeit mindestens 50 % beträgt. Lebt ein Kind im Haushalt, beträgt der Satz 77 %. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 % und mit Kind 87 % vorgesehen (Einzelheiten hierzu s. Romanowski,