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Wirksamkeit von Beschlüssen und Vorstandswahlen im Verein
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3737In Mitgliederversammlungen und insbesondere bei Wahlen in einem Verein kommt es immer wieder zu Situationen, die Fragen aufwerfen. Dies gilt etwa für die Anwesenheit von Nichtmitgliedern, Abweichungen von vorgesehenen Wahlverfahren oder der Auswahl von Versammlungsräumen, die nicht groß genug zur Aufnahme aller Vereinsmitglieder sind. Zu diesen praxisrelevanten Fragen hatte das ) zu entscheiden. Hintergrund war ein Minderheitenbegehren auf Durchführung einer Mitgliederversammlung in einem Verein, der in einem Jahr keine Mitgliederversammlung durchgeführt hatte. Der Vorstand lehnte das Minderheitenbegehren ab und rief selbst eine Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen ein. Ein Mitglied wollte daraufhin aufgrund verschiedener „Mängel“ gerichtlich die Nichtigkeit der Mitgliederversammlung und der darin gefassten Beschlüsse feststellen lassen. Dies gab dem KG Berlin die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Punkten Stellung zu beziehen:
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Größe des Veranstaltungsorts der Mitgliederversammlung
[i]Teilnahmerecht darf nicht unzumutbar beeinträchtigt seinEin zur Nichtigkeit führender Einberufungsmangel wegen des Orts der Ver...