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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 6 KR 8/18

Gesetze: § 44 Abs 1 SGB 5; § 46 S 2 SGB 5 vom ; § 192 Abs 1 Nr 2 SGB 5; § 182 Abs 3 S 1 RVO

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung des BSG zur zeitabschnittsweisen Entstehung und Bewilligung von Krankengeldansprüchen, wie sie schon zur Vorgängervorschrift § 182 Abs 3 S 1 RVO entwickelt wurde ( = BSGE 24, 278 = SozR Nr 16 zu § 182 RVO, vom - B 1 KR 22/04 R = BSGE 94, 247 = SozR 4-2500 § 44 Nr 6 und vom - B 3 KR 6/20 R = SozR 4-2500 § 46 Nr 11).

2. Da der Gesetzgeber in Kenntnis dieser seit Jahrzehnten bestehenden Rechtsprechung mit Wirkung zum die Auswirkungen der Rechtsprechung lediglich gemindert, § 46 SGB V hingegen nicht neu geregelt hat, hat er diese Rechtsprechung zumindest mittelbar bestätigt.

Fundstelle(n):
TAAAH-96288

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