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IK Nr. 12 vom Seite 8

Am Stichtag wird es spannend – Gewinn oder Verlust?

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser

Immer am Ende jeden Quartals werden mit Spannung die aktuellen Zahlen der großen Unternehmen erwartet. Wie sieht das Geschäftsergebnis aus, wie wird es weitergehen im laufenden Geschäftsjahr? Diese Zwischenberichterstattung dient der Information der interessierten Öffentlichkeit. Am Jahresende müssen alle Unternehmen eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen, auch wenn deren Ergebnisse nicht immer veröffentlicht werden.

Gesetzliche Vorschriften

Deutsches Recht

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist Teil des Jahresabschlusses und muss aufgrund gesetzlicher Vorschriften von jedem Unternehmen aufgestellt werden.

§ 242 Abs. 1 und 2 HGB

(1)

Der Kaufmann hat […] für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Bilanz) aufzustellen. […]

(2)

Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung muss von bestimmten Unternehmen veröffentlicht werden. Das schreibt das Publizitätsgesetz (PublG) vor:

  • Unternehmen sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen, wenn am Abschlussstichtag und für die zwei darauffolgenden Abschlu...

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