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Einkommensteuer | Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen steuerpflichtig (FG)
Kryptowährungen sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen stellen sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften dar ().
Sachverhalt: Der Kläger erklärte in seiner Einkommensteuererklärung für 2017 Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen. Den Handel betrieb sein Sohn treuhänderisch für ihn. Der Kläger hatte sich mit einer Geldzahlung am Portfolio seines Sohnes beteiligt. Der Sohn handelte auch treuhänderisch für seine Mutter und in seinem eigenen Namen. Eltern und Sohn waren sich über die jeweiligen Beteiligungsquoten an dem Gesamtdepot einig. Der Sohn kaufte zunächst mit US Dollar (USD) die Kryptowährung Bitcoin. Mit Teilen der Bitcoin-Bestände handelte er direkt, an...