Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Corona | Versicherungszahlung für Betriebsschließung (OLG)
Betriebsschließungsversicherungen greifen allenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem das Corona-Virus im Infektionsschutzgesetz aufgeführt wurde (OLG Celle, Urteil v. - 8 U 123/21).
Hintergrund: Das OLG Celle hatte bereits am entschieden, dass solche Versicherungen keinen Schutz bieten, wenn Betriebsschließungen nur im Zusammenhang mit abschließend aufgezählten Krankheitserregern versichert sind, das Corona-Virus in dieser Aufzählung aber nicht enthalten ist (OLG Celle, Urteil v. - 8 U 5/21; zur Pressemitteilung gelangen Sie hier).
Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin betreibt ein Hotel in Hameln. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Übernachtungen zu touristischen Zwecken mehrfach untersagt, zum einen durch eine sog. Allgemeinverfügung des Landkreises Ham...