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NWB-BB Nr. 2 vom Seite 38

Fokus: Wann zahlt eine Betriebsschließungsversicherung aufgrund der Corona-Pandemie?

Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)

Dem LG Köln lagen mehrere Klagen von Betreibern von Lokalen und Gaststätten vor. Sie klagten gegen Betriebsschließungsversicherungen auf Zahlung von Entschädigungen aufgrund des ersten Lockdowns.

Bis auf eine Klage wurden alle Klagen abgewiesen (, 24 O 262/20, 24 O 268/20, 24 O 263/20, 20 O 139/20, 20 O 206/20, 20 O 194/20, Pressemitteilung v. ).

Alle Kläger hatten gemein, dass sie eine Versicherung aus einer Betriebsschließungsversicherung in Anspruch nahmen. Ihre Lokale mussten aufgrund der Corona-Pandemie im Zeitraum vom bis zum während des ersten Lockdowns schließen. Die geltend gemachten Entschädigungen betrugen zwischen 8.250 € und 162.000 €.

Die Kläger trugen vor, dass die Versicherungsbedingungen auf die jeweils aktuelle Version des Infektionsschutzgesetzes Bezug nehmen und der neuartige Corona-Virus damit vertraglich mit in den Versicherungsschutz eingebunden sei.

Die beklagten Versicherungen waren allerdings der Meinung, dass eine Entschädigung wegen der Betriebsschließungen nicht zu zahlen sei. Denn der Corona-Virus sei gerade nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Außer...