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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 8 vom Seite 18

Übersicht der Sozialversicherungswerte 2022

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenzen)


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2022
2021
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
64.350 €
64.350 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
58.050 €
58.050 €

Beitragssätze


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2022
2021
Gesetzliche KV
- allgemein
14,6 %
14,6 %
- ermäßigt
14,0 %
14,0 %
Arbeitgeberanteil/Arbeitnehmeranteil
- allgemein
7,3 % / 7,3 %
7,3 % / 7,3 %
- ermäßigt
7,0 % / 7,0 %
7,0 % / 7,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
1,3 %
1,3 %
PV
3,05 %
3,05 %
Beitragszuschlag für Kinderlose
0,35 %
0,25 %
Arbeitgeberanteil alle Bundesländer ohne Sachsen
1,525 %
1,525 %
Arbeitgeberanteil Sachsen
1,025 %
1,025 %
Arbeitnehmeranteil alle Bundesländer ohne Sachsen
- mit Zuschlag
1,875 %
1,775 %
- ohne Zuschlag
1,525 %
1,525 %
Arbeitnehmeranteil Sachsen
- mit Zuschlag
2,375 %
2,275 %
- ohne Zuschlag
2,025 %
2,025 %
RV/Knappschaftliche RV
18,6 % / 24,7 %
18,6 % / 24,7 %
Arbeitslosenversicherung
2,4 %
2,4 %
Insolvenzgeldumlage
0,09 %
0,12 %

Höchstbeitragszuschuss


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2022
2021
KV mit/ohne Anspruch auf Krankengeld
384,58 € / 370,07 €
384,58 € / 370,07 €
PV alle Bundesländer ohne Sachsen
73,77 €
73,77 €
PV Sachsen
49,58 €
49,58 €

Beitragsbemessungsgrenzen


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Zeitraum
2022
2021
KV und PV
Jahr
Monat
58.050,00 €
4.837,50 €
58.050,00 €
4.837,50 €
RV und AV West
Jahr
Monat
84.600,00 €
7.050,00 ...

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