Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Leistungsbeschreibung nach § 14 UStG (BMF)
Mit wurde zu der Anforderung „handelsübliche Bezeichnung“ nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG Stellung genommen. Das BMF äußert sich hierzu in einem aktuellen Schreiben (-a/19/10002 :001).
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass der entsprechende Klammerzusatz in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG unionsrechtskonform einschränkend dahingehend auszulegen ist, dass dies keine zusätzliche - verschärfende - Voraussetzung für den Vorsteuerabzug darstellt (Rn. 22). Vielmehr ist nach verschiedenen Verkehrskreisen - nämlich dem Handel mit Waren im mittleren und oberen Preissegment einerseits und dem Handel mit Waren im Niedrigpreissegment andererseits - zu differenzieren (Rn. 32). Die Handelsüblichkeit einer Bezeichnung ist immer von den ...