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PiR Nr. 12 vom Seite 341

Änderungen für ein Phantom?

Deutscher Gesetzgeber und IASB ändern beziehungsweise diskutieren die Bedingungen für einen IFRS-Einzelabschluss

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller, Dipl.-Kfm. Udo Potthast und Dr. Jens Reinke

Der nach § 325 Abs. 2a HGB für Offenlegungszwecke in Deutschland erlaubte Einzelabschluss nach IFRS bekommt aktuell unerwartete Aufmerksamkeit von verschiedener Seite. Eine große Verbreitung hat diese Option bislang nicht erreicht und mit der aktuellen Gesetzgebung wurde der Anwendungsbereich auch auf große Kapitalgesellschaften reduziert. Ungeachtet dessen hat der IASB Ende Juli 2021 den exposure draft ED/2021/7 „Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Anhangangaben“ (Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures) veröffentlicht. Mit dem freiwillig anwendbaren Standard verfolgt der IASB das Ziel, durch Reduzierung von Angabeverpflichtungen bestimmte kleine und mittlere Tochterunternehmen (KMU) bei der Erstellung ihrer Einzelabschlüsse zu entlasten, ohne die Entscheidungsnützlichkeit der Abschlüsse zu verringern. Im vorliegenden Beitrag werden die rechtlichen Möglichkeiten für einen Einzelabschluss nach IFRS in Deutschland dargestellt und die bislang schwache Annahme dieser Wahlmöglichkeit diskutiert. Daran anschließend werden die vom IASB neu vorgeschlagenen Erleichterungen aufgezeigt und abschließend eine Einschätzung vorgenommen, ob dies die Offenlegung eines IFRS-...

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