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Die Wegzugsbesteuerung in der steuerlichen Beratungspraxis
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 930Die Wegzugsbesteuerung befindet sich im Wandel. Durch das ATAD-Umsetzungsgesetz erfährt § 6 AStG eine Überarbeitung, die sich insbesondere in den Stundungsregelungen für EU-/EWR-Fälle widerspiegelt. Die Ewigkeitsstundung in EU-/EWR-Fällen wird damit gegen eine „One-fits-all“-Lösung ersetzt, so dass es in allen Fällen der Wegzugsbesteuerung künftig zu einer siebenjährigen Stundung nebst Sicherheitsleistung kommen wird. Steuerpflichtige, die inländische Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten und mit einem Wegzug liebäugeln, werden künftig mit einer entsprechenden Steuerbelastung konfrontiert werden.
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I. Steuerliche Folgen
[i]Steuer auf fiktive Zuflüsse und LiquiditätsverlustIm Aufsatz werden anhand eines Fallbeispiels die Regelungen der Wegzugsbesteuerung dargestellt und die Rechtsfolgen besprochen. Es zeigt sich, dass durch einen Wegzug unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens eine Steuerbelastung von ca. 30 % verbleibt, ohne dass ein Zufluss eines Veräußerungspreises zu verzeichnen ist („dry income“). Soweit eine entsprechende Liquidität zur Begleichung der Steuerbelastung auf Ebene des Wegzüglers nicht vorhanden ist, ist diese von der Kapitalgesellschaft...