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BFH 27.07.2021 V R 39/20, StuB 23/2021 S. 973

Umsatzsteuer | Bestätigungsverfahren bei steuerfreien Unterrichtsleistungen

(1) Ist der selbständige Lehrer nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG an einer Einrichtung tätig, die die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG erfüllt, muss dieser Einrichtung die dort bezeichnete Bescheinigung erteilt worden sein. (2) Für einen selbständig tätigen Lehrer kommt die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG nicht in Betracht, wenn er nicht selbst eine Bildungseinrichtung im Sinne dieser Vorschrift betrieben, sondern als selbständiger Lehrer Unterrichtsleistungen für eine Bildungseinrichtung erbracht hat. (3) § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO enthält eine Berechtigung sowie eine Verpflichtung der Finanzbehörde zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit, als die Bindungswirkung des Grundlagenbescheids reicht (Bezug: § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb, Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG; § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO).

Praxishinweise

Im Urteilsfall hatte die Vorins...