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Doppelbesteuerung von Renten: Ermittlung einer Überzahlung – Excel-Berechnungsleitfaden
Version 2024.0
Doppelbesteuerung der Renten - Berechnungsleitfaden
Bei der für Leibrenten seit dem VZ 2005 angewendeten sog. nachgelagerten Versteuerung ist für jeden Einzelfall zu prüfen, ob der Rentner mindestens den Teil der voraussichtlichen Altersrente steuerfrei erhält, der der Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen entspricht (sog. doppelte Besteuerung der Rente).
Der BFH hat in den beiden Urteilen v. und hierfür konkrete Berechnungsparameter benannt.
Im Rahmen der Vergleichs- und Prognoserechnung auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns ist der steuerfreie Teil der Rente während der statistisch erwartbaren Bezugsdauer mit den während der Beitragszeit aus dem zu versteuernden Einkommen geleisteten Altersvorsorgebeiträgen zu vergleichen. Auch eine Hinterbliebenenrente ist in die Berechnung einzubeziehen.
Grundsätzlich obliegt es dem Steuerpflichtigen, das Vorliegen einer doppelten Besteuerung nachzuweisen. Doch gemäß dem BFH-Urteil X R 20/19 reiche es „eigentlich“ aus, den Rentenversicherungsverlauf beim zuständigen Finanzamt einzureichen und dieses um eine Berechnung zu bitten. Rechnen muss das Finanzamt, ggf. das Finanzgericht.
Dieser Excel-Berechnungsleitfaden bietet Ihnen im Rahmen eines strukturierten Modells die Möglichkeit, das Vorliegen einer Doppelbesteuerung zu prüfen und die Höhe der Überzahlung zu ermitteln.
Die Ermittlung erfolgt in folgenden Schritten:
Angaben für den Steuerpflichtigen bzw. des Hinterbliebenen zu den Rentenhöhen und Lebenserwartungen,
Ermittlung des steuerfrei bleibenden Betrages,
bis VZ 2004: Anteil der Vorsorgeaufwendungen aus dem bereits besteuerten Einkommen (rückwirkend bis 1948 möglich),
ab VZ 2005: verbleibende Vorsorgeaufwendungen aus bereits besteuertem Einkommen,
Günstigerprüfung.
Als Ergebnis wird die Höhe sowie die Verteilung einer Überzahlung auf die Jahre des Rentenbezugs des Steuerpflichtigen bzw. des Hinterbliebenen ermittelt.
Abgerundet wird der Leitfaden durch Hinweise zu den Sterbetafeln für die Ermittlung der Erlebenserwartung und Quellen für weitere zu berücksichtigende Werte, z. B. die Gesamtsozialversicherungsbeiträge.
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