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NWB Nr. 12 vom Seite 742

Doppelbesteuerung von Leibrenten: Kein Vorläufigkeitsvermerk mehr – Praxisfolgen

Torsten Ermel

Mit (BStBl 2021 I S. 1042) wurden die Finanzbehörden angewiesen, die Steuerfestsetzung von Leibrentnern der Basisversorgung im Hinblick auf noch nicht abschließend geklärte verfassungsrechtliche Fragen nur vorläufig gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorzunehmen. Diese Anweisung wurde nun überraschend mit ( NWB GAAAJ-86990) aufgehoben. Der Vorläufigkeitsvermerk ist daher in zukünftig ergehenden Steuerbescheiden nicht mehr enthalten. Möglicherweise wurde dabei vom BMF übersehen, dass noch zwei Revisionsverfahren beim BFH anhängig sind, die die verfassungskonforme Auslegung des AltEinkG v.  (BGBl 2004 I S. 1427) zum Gegenstand haben (X R 18/23 und X R 9/24), konkret die von der Rechtsprechung entwickelte Systematik zur Berechnung einer etwaigen Doppelbesteuerung. Insofern dürfte wieder mit Masseneinsprüchen nebst Anträgen auf Ruhen des Verfahrens zu rechnen sein.

Hintergrund

Die Aufnahme des Vorläufigkeitsvermerks durch das (BStBl 2021 I S. 1042) erfolgte zwar nicht ausdrücklich, aber offensichtlich im Hinblick auf die beim BFH entschiedenen Revisionsverfahren X R 20/19 und X R 33/19 (Urteile v. , NWB NAAAH-80102 und NWB XAAAH-80103). Die Revisionen wurden als unbegründ...