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Unfallversicherungsschutz im Homeoffice: Mehr Rechtssicherheit nach Gesetzesergänzung
Der Gesetzgeber hat auf bestehende Unklarheiten und als ungerecht empfundene Versicherungslücken bei der Arbeit im Homeoffice durch eine im Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BGBl 2021 I S. 1762, 1765) enthaltene Anpassung des § 8 SGB VII, die im Wege eines sog. Omnibusverfahrens Aufnahme in das Gesetz gefunden hat (s. Art. 5 Betriebsrätemodernisierungsgesetz), reagiert.
Beschäftigte im Homeoffice – ein inzwischen weit verbreitetes Phänomen
[i]Pandemie als Beschleuniger einer ohnehin vorhandenen EntwicklungHat die Tätigkeit von Arbeitnehmern im Homeoffice in einer zunehmend digitalisierten Welt ohnehin schon einen hohen Stellenwert erlangt, wird diese Entwicklung in Zeiten der COVID-19-Pandemie beschleunigt. Unverkennbares Potenzial, hohe Zustimmungswerte von Nutzern des Homeoffice, aber auch gesetzgeberische Vorgaben in der Pandemie (vgl. dazu die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung [Corona-ArbSchV]) sorgen mindestens vorläufig für eine große Zahl von im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten.
[i]Gesetzgeber hat reagiertAngesichts dieser Entwicklungen sind Fragen zum Unfallversicherungsschutz im Homeoffice dringlicher denn je. Nach wie vor bestehen in der Praxis rechtliche Problemstellungen, zu denen auch die Frage nach Bestehen und Schutz im Unfallversicherungsre...