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Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die geschäftliche Bewirtung
Ein Leitfaden für die Praxis
Die [i]BMF, Schreiben v. 30.6.2021, BStBl 2021 I S. 908geschäftliche Bewirtung geht sowohl mit betrieblichen als auch privaten Motivationen einher. Dürfte der Steuerpflichtige in erster Linie eine einkommensrelevante Intention für Geschäftsessen darlegen, ist die eigene Ernährung dennoch regelmäßig auch der privaten Lebensführung zuzurechnen. Dem sich hieraus ergebenden Spannungsfeld begegnet der Gesetzgeber mit dem pauschalen Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG. [i]Tetzlaff, Bewirtung im Steuerrecht, Grundlagen, NWB OAAAG-53901 Die steuerliche Anerkennung von 70 % der angemessenen Aufwendungen für eine geschäftliche Bewirtung ist an eine betriebliche Veranlassung sowie umfassende Dokumentations- und Nachweispflichten geknüpft. Die Finanzverwaltung hat zuletzt mit ihrem aktualisierten (BStBl 2021 I S. 908) die Verwaltungsauffassung dargelegt. Mitunter sehen die Vorgaben für einen ertragsteuerlichen Abzug verschärfende Regelungen im Vergleich zu den umsatzsteuerlichen Rechnungsvorschriften vor. Der nachfolgende Beitrag soll einen Gesamtüberblick über die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für die geschäftliche Bewirtung im Lichte der aktuellen Verwaltungsauffassung verschaffen. Der Fokus liegt in diesem Kontext auf der Sichtweise des Bewirtend...