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USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 10

Zum Entgeltsbegriff

Gehört das Batteriepfand zum Entgelt?

Karl-Hermann Eckert

In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Lösungshinweise zu der Fragestellung werden von Herrn Karl-Hermann Eckert verfasst. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.

I. Sachverhalt

Ich betreibe einen Handel mit Autoteilen. Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien muss ich ein sog. Batteriepfand von 7,50 € pro verkaufter Fahrzeugbatterie erheben, sofern der Kunde keine alte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Bei Pfandgeldern, die auf Warenumschließungen berechnet werden, handelt es sich ja unstrittig um Teil des Entgelts, sowie im Falle der Rückzahlung um eine Entgeltminderung. Bei dem Batteriepfand ist das Pfand nicht ursächlich in einer Warenumschließung zur Lieferung, sondern könnte auch eine Art Sicherheitsleistung für einen losgelöst...